Wie viele Fahrer können eingetragen werden?

In unsere Mietverträge können zwei Fahrer eingetragen werden. Für weitere Fahrer ist der Mieter verantwortlich und haftet im Schadensfall. Er ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass weitere Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

Kann man die Selbstbeteiligung reduzieren?

Unsere Fahrzeuge sind immer Voll- und Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500,- € versichert. Die Selbstbeteiligung kann auf 150,- € reduziert werden. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung bei PKW’s beträgt 10,- € pro Tag / 175,- € pro Monat. Bei Nutzfahrzeugen und 9-Sitzern sind es 20,- € pro Tag.

Kann man das Fahrzeug an einer anderen Station zurückgeben?

Gerne können Sie das Fahrzeug gegen einen geringen Aufpreis an allen Dresen Standorten zurück geben. Sprechen Sie uns einfach an.

Darf man mit den Mietwagen ins Ausland fahren?

Es besteht die Möglichkeit mit unseren Mietfahrzeugen in unsere europäischen Nachbarländer zu fahren. Voraussetzung ist, dass Sie als Mieter im Pannenfall gewährleisten können, dass unser Fahrzeug für uns kostenfrei zurück transportiert wird. Beispielsweise: ADAC Plus Mitgliedschaft

Kann man eine Skibox mieten?

Gerne bereiten wir Ihnen ein speziell auf Sie abgestimmtes Angebot für eine Skibox.

Kann man für den Skiurlaub Schneeketten bekommen?

Schneeketten können gegen Aufpreis angemietet werden.

Gibt es Spanngurte oder Sperrstangen in den Transportern?

Stellen wir Ihnen gegen einen geringen Aufpreis zur Verfügung.

Kann ich auch ohne Kreditkarte ein Fahrzeug mieten?

Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.

Was mache ich wenn das Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall hat?

Im Pannenfall kontaktieren Sie uns oder wählen eine der im Fahrzeug hinterlegten Rufnummer. Diese finden Sie in der Bordmappe im Handschuhfach.

Unabhängig davon, ob Ihr Unfall mit dem Fahrzeug im Ausland oder in Deutschland passiert: Zuerst sollten Sie selbstverständlich die Unfallstelle absichern und ggf. den Rettungsdienst verständigen.

Wenn es einen Unfallgegner gibt, dann rufen Sie die Polizei und lassen sich von ihr einen Bericht erstellen. Ein Unfallprotokoll für diesen Fall finden Sie normalerweise in Ihrem Fahrzeug. Dieses sollten Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner und der Polizei ausfüllen.

Wenn kein anderes Auto an dem Unfall beteiligt ist und Sie beispielsweise ein Hindernis gerammt haben, sollten Sie dennoch die Polizei verständigen, damit diese Ihnen einen Unfallbericht anfertigt. Sollte die Polizei aufgrund eines zu kleinen Schadens nicht zur Unfallstelle kommt, fahren Sie am besten zur nächsten Polizeistation und lassen den Unfall dort aufnehmen. 

In jedem Fall ist der Unfallbericht für Sie sehr wichtig, da sonst der Versicherungsschutz in Gefahr ist.

Zudem sollten Sie uns immer unverzüglich benachrichtigen (rent@dahlmann-autovermietung.de oder Tel.: 02131-7999 -300). 

Weiteres Vorgehen erklären wir Ihnen gerne.

Eine Dokumentation ist Pflicht. Den Unfallbericht benötigen wir für die Reklamation Ihres Mietwagens nach Rückkehr.

Ist eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten möglich?

Sie können das Fahrzeug auch außerhalb der Öffnungszeiten abgeben. Das Fahrzeug muss auf unsere gesicherten Parkplätze abgestellt werden. Den Schlüssel können Sie dann in einen Sicherheitsbriefkasten werfen. ACHTUNG: Als Mieter sind Sie bis zur Rücknahme verantwortlich und haften weiterhin für entstandene Schäden.

Vermietet Dahlmann auch Kindersitze?

Aus hygienischen Gründen stellen wir keine Kindersitze zur Verfügung.

Sie erreichen uns in der Zeit von

Montag-Freitag: 07:30–18:00 Uhr
Samstag: 08:30-12:30 Uhr

Sonntag: geschlossen

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